Mieterhöhung bei Wohnflächenüberschreitung
Montag, 22. Oktober 2007
Übersteigt die tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche, so ist in einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters die vertraglich vereinbarte Fläche zu Grunde zu legen, wenn die Flächenüberschreitung nicht mehr als 10 % beträgt. (BGH, Urteil vom 23.05.2007, ZMR 2007, 681)