Keine Beinträchtigung durch Nutzungsänderung |
Freitag, 30. Mai 2003 | |
Die Nutzung zu Wohnzwecken einer als Gewerbeobjekt in der Teilungserklärung ausgewiesenen Sondereigentumseinheit führt bei einer aus 28 Einheiten bestehenden WEG typischerweise nicht zu einer erhöhten Beeinträchtigung der Miteigentümer, die Eigentümer von Wohnungseigentumseinheiten sind. (OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2002, 16 Wx 233/02, AnwaltInfo MietR 2003, 20) |