Nicht geeichte Wasserzähler und Kostenverteilung
Montag, 22. Oktober 2007
Dürfen Wasserzähler nicht mehr zur Erfassung verwendet werden, gilt der gesetzliche Umlagemaßstab nach Quadratmetern. Eine Abrechnung nach Personenzahl setzt eine vorherige Vereinbarung voraus.
Als Erfahrungswert zur Kostendifferenz zwischen verbrauchsabhängiger und verbrauchsunabhängiger Abrechnung sind 15 % abzusetzen. (LG Kleve, Urteil vom 19.04.2007, ZMR 2007, 621)