Ãœbertragung von Beschlusskompetenzen
Montag, 22. Oktober 2007
In der Teilungserklärung insbesondere von Mehrhausanlagen können gemeinschaftsbezogene Beschlusskompetenzen auf abweichende Beschlussorgane als die Eigentümerversammlung (hier: „Großer Verwaltungsbeirat“) übertragen werden. (OLG Celle, Beschluss vom 08.12.2006, NJW 2007, 2781)