Anspruch auf Einsicht in alle Einzelabrechnungen |
Montag, 22. Oktober 2007 | |
Der Anspruch des Wohnungseigentümers auf Abrechnung beinhaltet ein Recht auf Einsichtnahme auch in fremde Einzelabrechnungen. Das Verlangen nach Erstellung von Kopien der Abrechnungen ist in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich. (OLG München, Beschluss vom 09.03.2007, ZMR 2007, 720)
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