Anspruch auf Einsicht in alle Einzelabrechnungen
Montag, 22. Oktober 2007
Der Anspruch des Wohnungseigentümers auf Abrechnung beinhaltet ein Recht auf Einsichtnahme auch in fremde Einzelabrechnungen. Das Verlangen nach Erstellung von Kopien der Abrechnungen ist in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich. (OLG München, Beschluss vom 09.03.2007, ZMR 2007, 720)