Zahlung der Abrechnungsspitze durch den Zwangsverwalter
Montag, 22. Oktober 2007
Der Zwangsverwalter eines Wohnungs- oder Teileigentums ist verpflichtet als Ausgabe der Verwaltung die sogenannte Abrechnungsspitze der während seiner Verwaltung von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschlossenen Jahreseinzelabrechnung vorab zu bezahlen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob er für den Zeitraum, den die Einzelabrechnung umfasst, schon als Zwangsverwalter bestellt war. (OLG München, Beschluss vom 12.03.2007, ZMR 2007, 721)