Sonderumlage auf Grund einer Prognoseentscheidung
Montag, 22. Oktober 2007
Wird der Verwaltung durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss zur Festlegung der Höhe einer Liquiditäts-Sonderumlage eine Prognoseberechnung auferlegt, aus der sich die Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümer ergeben sollen, so verstößt dies nicht gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung. Auch eine Nichtigkeit dieses Beschlusses wegen Unbestimmtheit des Beschlussinhalts ist nicht gegeben. (LG Lübeck, Beschluss vom 14.03.2007, ZMR 2007, 653)