Unwirksame Regelung der Kautionsfälligkeit
Montag, 30. Juni 2003
Eine wegen § 550 b I. BGB a. F. unwirksame Regelung über die Fälligkeit einer Kaution („die Sicherheitsleistung ist mit Abschluss des Mietvertrages zu erbringen“) führt regelmäßig nicht zur vollständigen Unwirksamkeit der Kautionsvereinbarung. (BGH, Urteil vom 25.06.2003, NJW 2003, 2899)