2 BvR 1671/07 vom 09.10.2007
Montag, 8. Oktober 2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, welche Rechtsfolgen sich aus dem Unterlassen des in § 406h Abs. 1 StPO vorgeschriebenen Hinweises auf die Möglichkeit, sich der erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger anzuschließen, ergeben.

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