Anbietpflicht bei Kündigung wegen Eigenbedarf |
Mittwoch, 30. Juli 2003 | |
Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, so ist er
verpflichtet, dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in
derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet
werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich
die Anbietpflicht nicht. (BGH, Urteile vom 09.07.2003, ZMR 2003, 664 u.
665)
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