Anbietpflicht bei Kündigung wegen Eigenbedarf
Mittwoch, 30. Juli 2003
Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, so ist er verpflichtet, dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht. (BGH, Urteile vom 09.07.2003, ZMR 2003, 664 u. 665)