2 BvR 2201/05 vom 13.11.2007 |
Montag, 12. November 2007 | |
Der Beschwerdeführer hat in der Justizvollzugsanstalt D. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Betruges verbüßt und ist inzwischen aus der Haft entlassen worden. Seine Verfassungsbeschwerde, an der er ungeachtet der Haftentlassung festhält, betrifft die Größe des ihm im offenen Vollzug zugewiesenen Haftraumes. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |