2 BvR 2354/04 vom 13.11.2007 |
Montag, 12. November 2007 | |
Der Beschwerdeführer ist seit Juni 2001 in Vollzug der Maßregel gemäß § 63 StGB im Landeskrankenhaus U. untergebracht. Er wendet sich gegen seine Unterbringungssituation und gegen die Zurückweisung einer seine frühere Unterbringungssituation betreffenden Rechtsbeschwerde als unzulässig. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |