1 BvQ 37/08 vom 16.09.2008 |
Montag, 15. September 2008 | |
Der Antrag des Antragstellers hat Erfolg und führt zur einstweiligen Aussetzung der Wirksamkeit der im Ausgangsverfahren erlassenen Entscheidungen. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |