1 BvR 2007/05 vom 11.09.2008
Mittwoch, 10. September 2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Konkret geht es um die Frage, ob für die Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung das tarifvertraglich geschuldete („Entstehungsprinzip“) oder das tatsächlich gezahlte (niedrigere) Arbeitsentgelt („Zuflussprinzip“) als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist.

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