1 BvR 2007/05 vom 11.09.2008 |
Mittwoch, 10. September 2008 | |
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Konkret geht es um die Frage, ob für die Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung das tarifvertraglich geschuldete („Entstehungsprinzip“) oder das tatsächlich gezahlte (niedrigere) Arbeitsentgelt („Zuflussprinzip“) als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |