Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung |
Mittwoch, 30. Juli 2003 | |
Ein Anspruch auf Änderung einer in der Teilungserklärung für ein
Teileigentum als „Büroräume“ festgelegten Nutzungsbestimmung kann gegeben
sein,wenn eine reale Möglichkeit, das Teileigentum entsprechend zu nutzen
oder zu verwerten nicht bestand und die Nutzung als Wohnraum die übrigen
Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt als eine Nutzung als
Büroräume. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2003, ZMR 2003, 593)
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