Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung
Mittwoch, 30. Juli 2003
Ein Anspruch auf Änderung einer in der Teilungserklärung für ein Teileigentum als „Büroräume“ festgelegten Nutzungsbestimmung kann gegeben sein,wenn eine reale Möglichkeit, das Teileigentum entsprechend zu nutzen oder zu verwerten nicht bestand und die Nutzung als Wohnraum die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt als eine Nutzung als Büroräume. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2003, ZMR 2003, 593)