Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft |
Montag, 27. Oktober 2008 | |
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundbuchfähig. Sie kann Immobilien erwerben, insbesondere auch Wohnungen. Ob der Immobilienerwerb ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hat ggf. das Wohnungseigentumsgericht im Beschlussanfechtungsverfahren zu prüfen. (OLG Celle, Beschluss vom 26.02.2008 - OLG R Celle 2008, 350-353) |