Verwalterentlastung bei unvollstÀndiger Jahresabrechnung |
Mittwoch, 30. Juli 2003 | |
Selbst das Fehlen einer Vermögensübersicht rechtfertigt nicht die Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung; eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung ist ausreichend. Bei unbegründeten Vorwürfen gegen die Jahresabrechnung entspricht die Entlastung ordnungsmäßiger Verwaltung. (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 07.04.2003, ZMR 2003, 594) |