Verwalterentlastung bei unvollstÀndiger Jahresabrechnung
Mittwoch, 30. Juli 2003
Selbst das Fehlen einer Vermögensübersicht rechtfertigt nicht die Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung; eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung ist ausreichend. Bei unbegründeten Vorwürfen gegen die Jahresabrechnung entspricht die Entlastung ordnungsmäßiger Verwaltung. (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 07.04.2003, ZMR 2003, 594)