Kostentragungspflicht des Verwalters bei WEG-Verfahren
Montag, 27. Oktober 2008

Auch nach neuem Recht können dem Verwalter die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, wenn er das Verfahren veranlasst hat. Eine Veranlassung kann darin liegen, dass er bei Erstellung der Jahresabrechnung gesetzliche Vorgaben sowie die Vorgaben der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung nicht beachtet hat. (LG Konstanz, Beschluss vom 09.01.2008, NJW 2008, 593)