Modernisierende Instandsetzung auch bezüglich Sondereigentum |
Montag, 27. Oktober 2008 | |
Die Wohnungseigentümergemeinschaft darf auch die Instandsetzung von Sondereigentum (hier: Innenfenster) beschließen, wenn dies zur modernisierenden Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums (hier: Ersatz von Holzdoppelfenstern durch Kunststofffenster) erforderlich ist. (LG München, Beschluss vom 28.06.2007, ZMR 2008, 488) |