Höhe der Sonderumlage bei Zahlungsunfähigkeit eines Eigentümers
Samstag, 30. August 2003
Bei Zahlungsunfähigkeit eines Mehrheitseigentümers hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl,ob Sie bei einer Sonderumlage zur Herstellung der Liquidität nur den Fehlbetrag in Höhe der offenen Rechnungen umlegt oder eine Erhöhung in Hinblick darauf vornimmt, dass der Mehrheitseigentümer mit Sicherheit weiterhin mit seinen Beiträgen ausfallen wird. (KG, Beschluss vom 26.03.2003, ZMR 2003, 603)