1 BvR 2457/06 vom 12.11.2008
Dienstag, 11. November 2008
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen nach § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ) nicht vorliegen.

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