1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05 vom 11.11.2008 |
Montag, 10. November 2008 |
Die Vorlagen des Bundessozialgerichts betreffen den vorzeitigen Bezug von Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Sie werfen die Frage auf, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) vor dem 1. Januar 1942 geborene Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren im Hinblick auf Beginn und Höhe der Altersrente begünstigt, und dass § 237 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 19 SGB VI in Verbindung mit § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI die Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme durch Kürzung des Zugangsfaktors auf Dauer vermindert. |