Verwaltungsbeirat und Abschluss des Verwaltervertrages |
Samstag, 30. August 2003 |
Die allgemeine Übertragung des Abschlusses des Verwaltervertrages auf den
Verwaltungsbeirat,ohne dass diesem abgesehen von der Laufzeit Vorgaben zu
den wesentlichen Bestandteilen des Vertrages gemacht werden, kann den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen. Wird allerdings ein
derartiger Beschluss nicht angefochten, so ist ein auf dieser Grundlage
abgeschlossener Verwaltervertrag wirksam. (OLG Köln, Beschluss vom
20.10.2002, ZMR 2003, 604)
|