Verwaltungsbeirat und Abschluss des Verwaltervertrages
Samstag, 30. August 2003
Die allgemeine Übertragung des Abschlusses des Verwaltervertrages auf den Verwaltungsbeirat,ohne dass diesem abgesehen von der Laufzeit Vorgaben zu den wesentlichen Bestandteilen des Vertrages gemacht werden, kann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen. Wird allerdings ein derartiger Beschluss nicht angefochten, so ist ein auf dieser Grundlage abgeschlossener Verwaltervertrag wirksam. (OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2002, ZMR 2003, 604)