1 BvQ 34/09 vom 10.08.2009
Sonntag, 9. August 2009
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer auf Art. 15 Abs. 1 BayVersG in Verbindung mit § 130 Abs. 4 StGB gestützten versammlungsrechtlichen Verfügung, mit welcher die vom Antragsteller für den 22. August 2009 in Wunsiedel angemeldete Versammlung mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ einschließlich jeder Form von Ersatzveranstaltung sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen im Bereich des Stadtgebietes Wunsiedel verboten wird.

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