1 BvR 2013/08 vom 02.07.2009
Mittwoch, 1. Juli 2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen wegen Schmerzensgeldes und Schadenersatzes in Zusammenhang mit einer vorsätzlichen herbeigeführten HIV-Infektion geführten Zivilprozess und hier insbesondere die Bescheidung von Prozesskostenhilfeanträgen. Der Beschwerdeführer wurde am 22. Juni 2007 wegen mehrerer vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt; die Anordnung einer Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Nach den Feststellungen der mit der Strafsache befassten Strafkammer hatte er auch die Klägerin des Ausgangsverfahrens (im Folgenden: Klägerin) durch ungeschützten Geschlechtsverkehr vorsätzlich mit HIV infiziert.

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