Nicht mehr zusammen wohnende Mieter, mehrere Anwälte
Montag, 17. August 2009
Werden ehemals zusammen wohnende Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses als Gesamtschuldner verklagt und wohnen sie im Zeitpunkt der Klageerhebung in verschiedenen Städten, ist es ihnen erlaubt, sich von einem eigenen Anwalt vertreten zu lassen.
Dies hat zur Folge, dass im Rahmen der Kostenfestsetzung die jedem Gesamtschuldner entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind.
(BGH, Beschluss vom 03.02.2009, ZMR 2009, 442)