Keine Haftung des Verbands für kommunale Benutzungsgebühren |
Montag, 17. August 2009 | |
Knüpfen kommunale Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Abwasser und Straßenreinigung an das Eigentum am Grundstück an, so haftet der einzelne Eigentümer und nicht der Verband.
(OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2009, ZMR 2009, 464)
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