Untermieter und Vollstreckung einer Räumung |
Dienstag, 30. September 2003 | |
Liegt ein Räumungstitel nur gegen den Hauptmieter und nicht gegen den
Untermieter vor, so Volstreckunkann aus diesem Titel die
Räumungsvollstreckung gegen den Untermieter nicht betrieben werden. (BGH,
Beschluss vom 18.07.2003, ZMR 2003, 826)
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