Untermieter und Vollstreckung einer Räumung
Dienstag, 30. September 2003
Liegt ein Räumungstitel nur gegen den Hauptmieter und nicht gegen den Untermieter vor, so Volstreckunkann aus diesem Titel die Räumungsvollstreckung gegen den Untermieter nicht betrieben werden. (BGH, Beschluss vom 18.07.2003, ZMR 2003, 826)