Kostenbeteiligung Aufzug
Dienstag, 30. September 2003
Es kann wirksam in Formular-Mietverträgen vereinbart werden, dass der Mieter einer Erdgeschosswohnung auch die Kosten für den Betrieb eines im Objekt vorhandenen Aufzugs anteilig zu tragen hat. (LG Augsburg, Urteil vom 21.01.2003, ZMR 2003, 836)