Mietminderung bei Durchfeuchtung
Dienstag, 30. September 2003
Eine Durchfeuchtung von Wänden und Teppichboden eines 1-Zimmer-Appartements im Bereich von 2 bis 3 qm kann während der Austrocknungszeit eine Mietminderung bis zu 50 % rechtfertigen. (LG Dresden, Urteil vom 17.12.2002, ZMR 2003, 840)