2 BvR 1046/08 vom 11.06.2010 |
Donnerstag, 10. Juni 2010 | |
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsuchung einer Wohnung und die Anordnung einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung aufgrund von Gefahr im Verzug. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |