Generelles Verbot des Aufstellens einer Waschmschine in der Mietwohnung |
Freitag, 30. Juli 2010 | |
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Mietwohnung kann über einen Formularmietvertrag nicht generell verboten werden.
Das Aufstellen einer Waschmaschine gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, sofern die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind.
(AG Tettnang, Urteil vom 19.03.2010, 4 C 1304/09, IMR 2010, 221) |