Kein Anspruch auf Gleichbehandlung aller Mieter bei Hundehaltung
Freitag, 30. Juli 2010
Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung aller Mieter. Sieht ein Formularmietvertrag vor, dass die Haltung eines Hundes unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vermieters steht, die nur für den Einzelfall erteilt wird,
kann der Vermieter die Abschaffung eines ohne Einwilligung angeschafften Hundes auch dann ohne nähere Begründung verlangen, wenn vor ihm anderen Mietern die Haltung von Hunden erlaubt wurde.
(LG Köln, Urteil vom 04.02.2010, 6 S 269/09, ZMR 2010, 533)