Vorbefassung der Eigentümerversammlung |
Freitag, 30. Juli 2010 | |
Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag ist Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG.
(BGH, Urteil vom 15.01.2010, V ZR 114/09, ZMR 2010, 542)
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