Vorbefassung der Eigentümerversammlung
Freitag, 30. Juli 2010
Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag ist Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG.
(BGH, Urteil vom 15.01.2010, V ZR 114/09, ZMR 2010, 542)