WEG ist grundbuchfähig
Freitag, 30. Juli 2010
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann als teilrechtsfähiger Verband Eigentum an einem Grundstück erwerben. Sie kann in Abteilung I des Grundbuches eingetragen werden.
(OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2010, 15 W 382/09, IMR 2010, 286)