Mangel des Gemeinschaftseigentums
Freitag, 30. Juli 2010
Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss entschieden hat, die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen, kann der einzelne Erwerber hinsichtlich solcher Mängel ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Veräußerer geltend machen.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2010, 21 W 8/10, IMR 2010, 295)