2 BvR 1608/07 vom 16.09.2010
Mittwoch, 15. September 2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung der Festhaltung des Beschwerdeführers auf der Grundlage von § 22 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).

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