Abschluss eines Mietvertrages
Dienstag, 30. September 2003
Überlässt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt, nachdem der Mieter die erste Miete und die Kaution gezahlt hat, ist ein Mietvertrag in schlüssiger Form zustande gekommen, ohne dass es auf die von einer Parteien gewollte Schriftform ankommt. (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.08.2003, MietRB 2/2003 V)