2 BvR 449/10 vom 13.09.2010
Sonntag, 12. September 2010
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine oberlandesgerichtliche Entscheidung, mit der die Feststellung eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot in einem Verfahren zur Reststrafenaussetzung zur Bewährung abgelehnt wurde.

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