Vorfälligkeit des Wohngeldes bei Zahlungssäumnis |
Donnerstag, 30. Oktober 2003 |
Eine Regelung, die für den gesamten Wirtschaftsplan die sofortige
Fälligkeit der gesamten Jahresbeiträge vorsieht und den
Wohnungseigentümern in Verbindung mit einer Verfallklausel die Zahlung in
monatlichen Raten nachlässt, entspricht im Grundsatz ordnungsgemäßer
Verwaltung. Dieses entspricht insbesondere dem Interesse der Gesamtheit
der Wohnungseigentümer an einer fortlaufenden Deckung des Finanzbedarfs
der Gemeinschaft. (BGH, Beschluss vom 02.10.2003, NJW 2003, 3550)
|