Vorfälligkeit des Wohngeldes bei Zahlungssäumnis
Donnerstag, 30. Oktober 2003
Eine Regelung, die für den gesamten Wirtschaftsplan die sofortige Fälligkeit der gesamten Jahresbeiträge vorsieht und den Wohnungseigentümern in Verbindung mit einer Verfallklausel die Zahlung in monatlichen Raten nachlässt, entspricht im Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung. Dieses entspricht insbesondere dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer an einer fortlaufenden Deckung des Finanzbedarfs der Gemeinschaft. (BGH, Beschluss vom 02.10.2003, NJW 2003, 3550)