Entlastung des ausgeschiedenen Verwalters |
Donnerstag, 30. Oktober 2003 | |
Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter
Entlastung erteilt wird,steht im Grundsatz nicht im Widerspruch zu einer
ordnungsgemäßen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den
(ausgeschiedenen) Verwalter erkennbar in Betracht kommen. (BGH, Beschluss
vom 25.09.2003, NJW 2003, 3554, Fortführung von BGH, NJW 2003, 3124)
|