Entlastung des ausgeschiedenen Verwalters
Donnerstag, 30. Oktober 2003
Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird,steht im Grundsatz nicht im Widerspruch zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den (ausgeschiedenen) Verwalter erkennbar in Betracht kommen. (BGH, Beschluss vom 25.09.2003, NJW 2003, 3554, Fortführung von BGH, NJW 2003, 3124)