1 BvR 791/11 vom 27.04.2011
Dienstag, 26. April 2011
1. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Sie ist offensichtlich unzulässig. Denn sie leidet an ganz erheblichen Begründungsmängeln.

Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ...