Dauer eines Wirtschaftsplans |
Donnerstag, 30. Oktober 2003 | |
Ein Wirtschaftsplan gilt auch über das beschlossene Kalenderjahr hinaus,
wenn dies nicht ausdrücklich in der Beschlussfassung zum Ausdruck gebracht
wurde. (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002, MietRB 2/2003, 42) |