Dauer eines Wirtschaftsplans
Donnerstag, 30. Oktober 2003
Ein Wirtschaftsplan gilt auch über das beschlossene Kalenderjahr hinaus, wenn dies nicht ausdrücklich in der Beschlussfassung zum Ausdruck gebracht wurde. (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002, MietRB 2/2003, 42)