Formularmäßiger Kündigungsausschluss
Dienstag, 5. Juli 2011

Überschreitet ein formularmäßiger Kündigungsausschluss einen Zeitraum von vier Jahren, ist er wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Abschluss des Mietvertrages.
(BGH, Urteil vom 08.12.2010, VIII ZR 86/10 = ZMR 2011, 364)