Formularmäßiger Kündigungsausschluss |
Dienstag, 5. Juli 2011 | |
Überschreitet ein formularmäßiger Kündigungsausschluss einen Zeitraum von vier Jahren, ist er wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Abschluss des Mietvertrages. |