Änderung der Teilungserklärung nach Entstehen einer Gemeinschaft |
Sonntag, 30. November 2003 | |
Ab dem Zeitpunkt des Entstehens einer werdenden
Wohnungseigentümergemeinschaft ist der teilende Alleineigentümer
(Bauträger) nicht mehr berechtigt, einseitig Änderungen am Bauwerk
vorzunehmen. (BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003, ZMR 2003, 857) |